Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 25.02.1985

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84   

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BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84 (https://dejure.org/1985,1311)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1985 - 9 C 75.84 (https://dejure.org/1985,1311)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1985 - 9 C 75.84 (https://dejure.org/1985,1311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Asylbewerber - Emigrantenorganisation - Einheitlicher Asylgrund - Politische Verfolgung - Wiederholungsverfolgung - Prognosemaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 915 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84
    War der Asylbewerber in seinem Heimatstaat wegen seiner politischen Tätigkeit bereits politisch verfolgt, beurteilt sich das Asylbegehren einheitlich nach dem für eine Wiederholungsverfolgung geltenden Prognosemaßstab (vgl. dazu BVerwGE 70, 169).

    Unter diesen Umständen hat der Kläger nach Maßgabe der dazu in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze zur Bedeutung bereits früher erlittener Verfolgung einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter nicht erst dann, wenn für ihn eine Verfolgungsgefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (positiv) festgestellt werden kann, sondern schon dann, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in seinen Heimatstaat auch nur ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] und Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169).

  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84

    Nachweiserleichterungen für Vorverfolgte - Asylsuchender - Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84
    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 und 9 C 114.84 - ausgeführt, daß es im Falle einer Vorverfolgung des Asylsuchenden im Heimatstaat nicht mehr darauf ankommen kann, ob diese auch im Zeitpunkt einer späteren Ausreise noch anhielt oder ausreisebestimmend war.

    Das Berufungsgericht übersieht dabei zum einen, daß eine einmal erlittene politische Verfolgung für den Betroffenen ihre asylerhebliche Bedeutung nicht schon durch bloßen Zeitablauf, sondern nur dann verliert, wenn zwischen ihr und einem später geltend gemachten Verfolgungsgrund keinerlei Verknüpfung mehr besteht (vgl. auch dazu Urteile vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107 und 9 C 114.84 - sowie Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 218.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 43).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84
    Die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts kann vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüft werden, zu denen die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. z.B. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330, 361) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73].
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84
    Sie sollte durch die Zerschlagung der Organisationsstruktur der PPP und der ihr nahestehenden Gruppierungen die politische Überzeugung der Mitglieder dieser Organisationen treffen und galt damit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einem asylerheblichen Merkmal der von den Maßnahmen unmittelbar Betroffenen (vgl. dazu Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84
    Unter diesen Umständen hat der Kläger nach Maßgabe der dazu in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze zur Bedeutung bereits früher erlittener Verfolgung einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter nicht erst dann, wenn für ihn eine Verfolgungsgefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (positiv) festgestellt werden kann, sondern schon dann, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in seinen Heimatstaat auch nur ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] und Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84
    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 und 9 C 114.84 - ausgeführt, daß es im Falle einer Vorverfolgung des Asylsuchenden im Heimatstaat nicht mehr darauf ankommen kann, ob diese auch im Zeitpunkt einer späteren Ausreise noch anhielt oder ausreisebestimmend war.
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84
    Dies schließt insoweit die Annahme allgemeiner Erfahrungssätze, d.h. fester, keine Ausnahme zulassender Regeln (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 [BVerwG 22.03.1983 - 9 C 860/82]) aus.
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84
    Indessen führt die darin liegende Versagung rechtlichen Gehörs ungeachtet der in § 138 Ziff. 3 VwGO getroffenen Regelung nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, weil es auf die verfahrensfehlerhaft zustandegekommenen Feststellungen des Berufungsgerichts für den Ausgang des Rechtsstreits unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommt (vgl. Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 8 C 49.60 - BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 30).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84
    Das Berufungsurteil beruht in tatsächlicher Hinsicht auf der Feststellung, daß wegen der politischen Aktivitäten des Klägers gegenwärtig und auf absehbare Zukunft (vgl. dazu Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27) eine Verfolgungsgefahr für ihn überhaupt ausgeschlossen werden kann.
  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84
    Indessen führt die darin liegende Versagung rechtlichen Gehörs ungeachtet der in § 138 Ziff. 3 VwGO getroffenen Regelung nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, weil es auf die verfahrensfehlerhaft zustandegekommenen Feststellungen des Berufungsgerichts für den Ausgang des Rechtsstreits unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommt (vgl. Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 8 C 49.60 - BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 30).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 218.81

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Anlaß aus Vergangenheit

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß bei gleichartigen Vor- und Nachfluchtgründen die Prognose künftiger Verfolgung sich entsprechend dem einheitlichen Verfolgungsgrund nach einem einheitlichen Maßstab ausrichten muß (vgl. Urteil vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 75.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 33).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Die für eine Verfolgung i.S. des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erforderliche Intensität haben nicht ganz unerhebliche Eingriffe in Leib, Leben und physische Freiheit generell (Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 75.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 33 S. 97).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Die für eine Verfolgung i.S. des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erforderliche Intensität haben nicht ganz unerhebliche Eingriffe in Leib, Leben und physische Freiheit generell (Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 75.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 33 S. 97).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Dieser Zusammenhang ist aufgehoben, wenn die geltend gemachte Furcht vor Verfolgung keinerlei Verknüpfung mehr zu der früher erlittenen aufweist oder wenn die frühere Verfolgung ohne Einfluß auf den späteren Entschluß zum Verlassen des Heimatstaats gewesen ist (vgl. auch Urteil vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 75.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 33; vgl. ferner BVerwGE 68, 106 zur Gefahr einer Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen eines Drittstaats im Heimatstaat und Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 9 C 172.95 - NVwZ 1997, 194 = DVBl 1997, 182 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen - zur Schutzfähigkeit des Heimatstaates vor erneuter Verfolgung durch eine staatsähnliche Organisation im Bürgerkrieg).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 73.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka, August 1983

    Die für eine Verfolgung i.S. des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erforderliche Intensität haben nicht ganz unerhebliche Eingriffe in Leib, Leben und physische Freiheit generell (Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 75.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 33 S. 97).
  • OVG Thüringen, 25.11.1999 - 3 KO 165/96

    Türkei, Kurden, PKK, Verdacht der Unterstützung, Schikanen, Übergriffe,

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  • VGH Bayern, 16.06.2008 - 11 B 07.30185

    Tschetschenisch/inguschetische Familie; Jurist aus Moskau; Verfolgungsschicksal

    Eine viertägige, mit Misshandlungen verbundene Ingewahrsamnahme erfüllt "ungeachtet der nur kurzen Festhaltedauer nach Art und Schwere des Eingriffs den asylrechtlichen Begriff der Verfolgung" (BVerwG vom 23.4.1985 Az. 9 C 75.84).
  • BVerwG, 14.11.2001 - 1 B 261.01

    Rüge der Abweichung von einer überholten Rechtsprechung - Voraussetzungen der

    Die Beschwerde rügt zunächst, die Berufungsentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 75.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 33 = InfAuslR 1985, 276) ab, weil das Berufungsgericht trotz unterstellter von der Klägerin zu 2 erlittener Verfolgung in der Türkei nicht den herabgesetzten Prognosemaßstab zugrunde gelegt habe, weil diese Verfolgung nicht kausal für die Ausreise gewesen sei.
  • BVerwG, 11.05.1987 - 9 B 111.87

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung in Bangladesh

    Schließlich bleibt auch die Rüge ohne Erfolg, das Berufungsgericht habe dem Kläger in Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 75.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 33) die Nachweiserleichterung für Vorverfolgte vorenthalten.
  • BVerwG, 23.10.1990 - 9 B 176.90

    Eingriffe in Leib, Leben und physische Freiheit als Verfolgungsakt im Sinne des

    Nach dieser Rechtsprechung sind Eingriffe in Leib, Leben und physische Freiheit - bei Körperverletzungen und Freiheitsberaubungen von Bagatellfällen abgesehen - ihrer Art nach Verfolgung (Urteile vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 75.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 33; vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - <BVerwGE 74, 31 ff. /38/>; Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - ).
  • VGH Hessen, 07.08.1986 - 10 UE 343/85

    Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei; Asylantragstellung und exilpolitische

  • BVerwG, 18.06.1986 - 9 B 93.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl

  • BVerwG, 18.06.1986 - 9 B 92.86

    Beurteilung einer Gefahr der politischen Verfolgung im Heimatland - Rüge einer

  • VGH Hessen, 23.10.1986 - 10 TE 1934/86

    Teilnahme eines Jurastudenten an Beratung einer Kammer

  • BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 153.86

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • VGH Hessen, 21.08.1986 - 10 UE 961/85
  • VG Koblenz, 18.12.1992 - 8 K 1285/88

    Antrag eines pakistanischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Asyl;

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.02.1985 - VIII OE 30/82   

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https://dejure.org/1985,4870
VGH Hessen, 25.02.1985 - VIII OE 30/82 (https://dejure.org/1985,4870)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.02.1985 - VIII OE 30/82 (https://dejure.org/1985,4870)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 1985 - VIII OE 30/82 (https://dejure.org/1985,4870)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 915
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 3 ZB 21.2849

    Unzulässige Widerspruchseinlegung durch einfache E-Mail

    Die Verwaltung ist insbesondere nicht verpflichtet, einem Widerspruchsführer, der seine Angelegenheiten selbst nachlässig betreibt, um jeden Preis zum Erfolg zu verhelfen (vgl. HessVGH, U.v. 25.2.1985 - VIII OE 30/82 - NVwZ 1985, 915 zu § 25 HessVwVfG).
  • VG Karlsruhe, 08.12.2020 - 12 K 8048/19

    Erstattung geleisteter Grundstücksanschlusskosten und Abwassergebühren

    Derartige besonderen Umstände in der Person des Klägers sind hier nicht erkennbar und wurden ebenfalls nicht vorgebracht.Die Verwaltung ist insbesondere nicht verpflichtet, einem Adressaten, der seine Angelegenheiten selbst nachlässig betreibt, um jeden Preis zum Erfolg zu verhelfen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII OE 30/82, NVwZ 1985, 915; VG Darmstadt, Beschluss vom 26. August 2010 - 9 L 773/10.DA - juris, Rn. 25).Das Recht auf ein faires Verfahren geht nicht soweit, dass die öffentlichen Stellen dem Bürger die Verantwortung für die Einhaltung der Formalien abnehmen müssen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 4 B 83.02 - juris, Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5682/97

    F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen

    vgl. VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII OE 30/82 -, NVwZ 1985, 915; Stelkens/Kallerhoff, a.a.O., § 25 Rdnr. 32.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5684/97

    Klagen gegen staatliche Parteienfinanzierung der F.D.P. nur teilweise erfolgreich

    vgl. VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII OE 30/82 -, NVwZ 1985, 915; Stelkens/Kallerhoff, a.a.O., § 25 Rdnr. 32.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5683/97

    F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen

    vgl. VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII OE 30/82 -, NVwZ 1985, 915; Stelkens/Kallerhoff, a.a.O., § 25 Rdnr. 32.
  • VG Köln, 20.06.2006 - 7 K 4241/02
    Die Vorschrift begründet aber grundsätzlich keine Verpflichtung der Behörde, einen Antragsteller, der die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung nicht innerhalb angemessener Zeit erfüllt, vor den durch seine Säumigkeit bedingten Risiken zu bewahren ( vgl. Urteil des Hessischen VGH vom 25.02.1985 - VIII OE 30/82 - , in: NVwZ 1985, 915).
  • VG Mainz, 14.08.2013 - 3 K 1733/12

    Abwasserabgabe; Rückerstattung bei fehlender Identität von Maßnahmeträger und

    Abgesehen davon, dass es keine Verpflichtung der Behörde gibt, einen Antragsteller vor den Folgen zögerlichen oder nachlässigen Verhaltens zu bewahren (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII OE 30/82 -, NVwZ 1985, 915), führt allein die Abgabe einer "formalen" Verrechnungserklärung ohne Bestehen einer Verrechnungslage nicht dazu, dass das Vertrauen des Abgabengläubigers auf das Behaltendürfen der Abwasserabgabe nach Verstreichen des in § 10 Abs. 2 Satz 2 LAbwAG genannten Zeitraums entfällt.
  • VG Hannover, 16.12.2020 - 5 A 1480/19

    Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen; Antragsfrist;

    § 25 Abs. 1 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG begründet darüber hinaus keine Verpflichtung der Behörde, einen Antragsteller, der die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung nicht innerhalb angemessener Zeit erfüllt, vor den durch seine Säumigkeit bedingten Risiken zu bewahren (vgl. hierzu auch: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII OE 30/82 -, juris).
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